Aufteilung des Kaufpreises

Zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Abschreibung von Gebäuden (§ 7 Absatz 4 bis 5a Einkommensteuergesetz) ist es notwendig, eine Aufteilung des Kaufpreises beim Grundstückskauf vorzunehmen. Das bedeutet, dass das Grundstück und das Gebädue separat ausgewiesen werden müssen. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist ein Gesamtkaufpreis für ein bebautes Grundstück nicht nach der sogenannten Restwertmethode, sondern nach dem Verhältnis der Verkehrswerte oder Teilwerte auf den Grund und Boden einerseits sowie das Gebäude andererseits aufzuteilen (vgl. BFH-Urteil vom 10. Oktober 2000 IX R 86/97, BStBl II 2001, 183).
Gibt es keine vertragliche Aufteilung des Kaufpreises, ist der Gesamtkaufpreis auf jedes Wirtschaftsgut mit seinem Verkehrswert oder Teilwert aufzuteilen. Dabei gilt der Grundsatz der Einzelbewertung. Nicht zulässig ist, nur den Grund und Boden zu bewerten und in Anwendung der sog. Restwertmethode den Wert des Gebäudes aus der Differenz zwischen dem Gesamtkaufpreis und dem Bodenwert abzuleiten. Vielmehr sind zunächst der Boden- und Gebäudewert gesondert zu ermitteln und dann die Anschaffungskosten nach dem Verhältnis der beiden Wertanteile in Anschaffungskosten für den Boden und das Gebäude aufzuteilen.
Vorgehen des Finanzamts
Das Finanzamt behilft sich bei der Aufteilung des Kaufpreises eigener Arbeitshilfen. Die Schwächen dieser Ermittlung wurde vom Bundesfinanzhof (BFH) aufgezeigt. Die pauschalen Annahmen der Arbeitshilfe berücksichtigen lokale Besonderheiten zu wenig. Die Finanzverwaltung ist zwar nicht daran gehindert, weiterhin die Arbeitshilfe zu verwenden aber diese sind nun leichter anzufechten.
Wenn Sie die Aufteilung des Kaufpreises anzweifeln, können Sie sich, vor Einschaltung des Finanzgerichts, Verkehrswertgutachten einreichen.
Voraussetzung ist grundsätzlich die Vorlage des Verkehrswertgutachtens durch einen öffentlich bestellten oder einen Sachverständiger, der durch eine nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierte Zertifizierungsstelle zertifiziert wurde.
Ich schreibe Ihnen hierzu gerne ein Verkehrswertgutachten zur Aufteilung des Kaufpreises mit dem Sie dann auf der richtigen Seite sind.
Ich freue mich über Ihren Auftrag, rufen Sie jetzt an. Die Telefonnummer meines entsprechenden Büros finden Sie rechts oder bei Handys ganz unten.