Haben Sie Bauschäden an Immobilien?

Wenn Sie an Ihrem Gebäude Bauschäden an Immobilien festgestellt werden, sollte schnell gehandelt werden. Nicht selten werden Bauschäden an Immobilien nicht zeitnah behoben, was dann gegebenenfalls zu Folgeschäden und dann auch zu weiteren Kosten führen kann.

Für einen Bauschaden kann es die unterschiedlichsten Gründe geben. Diese gilt es zu erkennen und die Ursache zu beseitigen. Hierzu kann es unter Umständen notwendig sein Bauteile zu öffnen um in der Bauteilkonstruktion nach der Ursache zu suchen.

Sollte ein solcher Bauschaden während der Gewährleistung durch den Handwerker auftreten ist hier eine genaue sachverständige Überprüfung notwendig. Hier geht es darum darzulegen, wer für diesen eingetretenen Schaden die Verantwortung zu übernehmen hat. Dies ist mit Kosten, für den ausführenden Handwerker, verbunden. Dies kann bis zu einem Gerichtsverfahren führen, wenn die Beteiligten sich nicht einigen können.

Ebenfalls kann es durch einen Planungsfehler des Architekten zu Bauschäden an Immobilien kommen. Hier handelt es sich dann um einen Planungsschaden. Diese sind innerhalb der Gewährleistungszeit in der Regel durch die Planungshaftpflicht des Architekten versichert. Auch dieser ist durch den Sachverständigen entsprechend zu erkennen und bewerten. Hierzu ist es notwendig die vorliegenden Pläne und zusätzliche Absprachen zwischen Bauherr und Architekt zu sichten um die vereinbarte Leistung zu erkennen.

Bei allen Bauschäden an Immobilien geht es für den Sachverständigen darum, die notwendigen Arbeiten zu benennen, die dazu dienen einen ordnungsgemäßen, schadenfreien Zustand zu erreichen. Hierzu gehört die Ermittlung der Kosten für eine Wiederherstellung.

Bei der Wahl des Sachverständigen ist auf das jeweilige Fachgebiet zu achten, denn auch bei den Sachverständigen gilt „Schuster bleib bei deinen Leisten“ Wichtig ist hierbei, dass eine gewerktypische Zertifizierung in der Regel auch andere Berufsgruppen beinhaltet. Hier regelt die Ausbildungsordnung der Kammern die zusammenhängenden Berufsgruppen.

Einen solchen Kollegen kann ich Ihnen sehr gerne bei Bauschäden an Immobilien vermitteln, rufen Sie mich einfach an.

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