Grundsteuer-Reformgesetz: So können Sie sich gegen eine zu hohe Bewertung wehren
Im Zuge der Grundsteuer-Reform und im Rahmen von Erbschaften sowie Schenkungen werden in Deutschland jedes Jahr zahlreiche Immobilien übertragen. Dabei erhebt der Staat eine Erbschaft- oder Schenkungsteuer, die auf Grundlage der Wertermittlung durch das Finanzamt berechnet wird. Sollte der festgesetzte Immobilienwert in Ihrem Steuerbescheid zu hoch angesetzt sein, gibt es Möglichkeiten, sich dagegen zur Wehr zu setzen.
Der Gesetzgeber hat hierfür eine “Escape-Klausel” geschaffen: Laut Bewertungsgesetz (§ 198 BewG) kann durch ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten nachgewiesen werden, dass der tatsächliche Wert Ihrer Immobilie unter dem vom Finanzamt angesetzten Betrag liegt. Da die Finanzämter oft pauschale Bewertungsmethoden anwenden, kommt es nicht selten zu Überbewertungen, insbesondere durch allgemeine Wertsteigerungen bei Grundstücken und betrieblichem Vermögen.
Wenn Sie ein Verkehrswertgutachten vorlegen, das einen niedrigeren Wert als die Finanzamtsbewertung belegt, wird dieser Wert angesetzt. Dabei müssen die Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) und der Wertermittlungsverordnung (ImmoWertV) berücksichtigt werden. Daher ist es ratsam, die Bewertung des Finanzamtes nicht einfach hinzunehmen, sondern durch ein unabhängiges Gutachten überprüfen zu lassen.
Entscheiden Sie sich für ein Verkehrswertgutachten, fällt hierfür ein Honorar an. Der Vorteil: Dieses Honorar kann als Nachlassverbindlichkeit vom Erbe abgezogen und somit steuerlich geltend gemacht werden.
Lassen Sie sich von einem erfahrenen Experten beraten und sichern Sie sich eine faire steuerliche Bewertung Ihrer Immobilie!