Hotel & Gastronomie

Gastronomie

Sie stellen sich als Immobilieneigentümer eines Grundstücks mit Gaststätte nun die Frage wie es weiter geht? Ist Ihr Grundstück noch wirtschaftlich zu bewirtschaften? Wenn Sie eine Immobilienbewertung in der Gastronomie Ihres Restaurants benötigen, kann ich Ihnen mit meiner langjährigen Erfahrung behilflich sein. Aufgrund spezieller Fortbildungen und eigener Recherchen in der Gaststättenbewertung, kann ich Ihnen auch Lösungsvorschläge für eine alternative Nutzung für Ihr Grundstück aufzeigen.

Hotel

Wenn Sie eine Immobilienbewertung von Hotels benötigen, kann ich Ihnen mit meiner langjährigen Erfahrung behilflich sein. Aufgrund spezieller Fortbildungen und eigener Recherchen in der Immobilienbewertung von Hotels kann ich Ihnen auch Lösungsvorschläge für eine alternative Nutzung für Ihr Grundstück aufzeigen.

Gastronomie & Hotel

Sie können dann genau sehen, war die Gastronomie bislang wirtschaftlich genutzt oder unwirtschaftlich. Wenn es wirtschaftlich war stellt sich die Frage, kann die Gastronomie wieder „hochfahren“ oder kommt eine Drittverwendung in Fragen. War es vorher schon unwirtschaftlich, stellt sich sofort die Frage nach der Drittverwendung oder sogar nach einem Abriss und Neubau. Wichtig ist, dass Sie jetzt die Fakten kennen, um die richtigen Entscheidungen zu treffen. Die Fakten dazu erhalten Sie von mir. Hotels und Gaststätten gehören zu den Spezialimmobilien und bedürfen einen guten Vorbereitung und Recherche. Vom Sachverständiger ist vor allem Umsatz zu prüfen und anhand von Ausstattung und Angebot zu überprüfen.

 Daraus wird dann zusammen mit dem Bodenwert der Verkehrswert ermittelt. Wenn Sie ein Hotel oder eine Gaststätte geerbt oder Geschenkt bekommen haben, können Sie sich gegen den Steuerbescheid mit einem Verkehrswertgutachten wehren. Bei Übertragung von Privat auf Unternehmen oder umgekehrt muss der Wert zuvor festgestellt werden. Im Falle eine Scheidung benötigen Sie den Verkehrswert um den Partner auszuzahlen. Egal aus welchen Grund auch immer Sie den Verkehrswert benötigen, ich kann Ihnen den Wert Ihres Hotel- / Gaststättengrundstück ermitteln. Meine Gutachten sind von Gesetzt her vom Finanzamt und den Finanzgerichten anerkannt.

Bürostandorte

Büro Longerich

Longericher Straße 439
50739 Köln
Telefon: +49 221 99209327
Email: info@immobilienbewertung-wiedenbeck.de

Büro Widdersdorf

Feldhasenweg 9
50859 Köln
Telefon: +49 221 20425991
Email: info@immobilienbewertung-wiedenbeck.de

Büro Rodenkirchen

Oststraße 15
50996 Köln Rodenkirchen
Telefon: +49 221 99209326
Email: info@immobilienbewertung-wiedenbeck.de

Büro Mönchengladbach

Kuhlenweg 14
41236 Mönchengladbach
Telefon: +49 2161 8213447
Email: info@immobilienbewertung-wiedenbeck.de

Büro Mölln

Wasserkrüger Weg 4
23879 Mölln
Telefon: +49 4542 8507640
Email: info@immobilienbewertung-wiedenbeck.de

Büro Stade (Stade Immobilien)

Altländer Straße 41
21608 Stade
Telefon: +49 4141 7793384
Email: info@immobilienbewertung-wiedenbeck.de

Büro Heidelberg

Hauptstraße 2
74889 Sinsheim
Telefon: +49 7261 9717984
Email: info@immobilienbewertung-wiedenbeck.de

Datenschutzerklärung