Immobilienbewertung im Insolvenzverfahren
Ein Insolvenzverwalter muss öfter Immobilien aus der Konkursmasse veräußern. Meist setzen sie auf den freihändigen Verkauf. Wer auf sicher sein will, braucht eine Immobilienbewertung im Insolvenzverfahren.
Aus der Insolvenzordnung folgt, dass der Grund und Boden zur Insolvenzmasse gehören (§ 36): „Gegenstände, die nicht der Zwangsvollstreckung unterliegen, gehören nicht zur Insolvenzmasse.“ Grundsätzlich ist das gesamte Vermögen des Schuldners zu berücksichtigen. Entsprechen wird die Eröffnung des Insolvenzverfahrens auch in das Grundbuch eingetragen.
Um der bestmöglichen Befriedigung der Gläubiger umfassend nachkommen zu können, muss der Insolvenzverwalter den Immobilienbesitz unverzüglich nach dem Berichtstermin verwerten. Es sein denn, die Gläubigerversammlung beschließt etwas anderes.
Was ist zu tun?
Zum Einen gibt Zwangsversteigerungsverfahrens nach § 165 InsO: „Der Insolvenzverwalter kann beim zuständigen Gericht die Zwangsversteigerung oder die Zwangsverwaltung eines unbeweglichen Gegenstands der Insolvenzmasse betreiben, auch wenn an dem Gegenstand ein Absonderungsrecht besteht.“ Nicht selten sind hohe Kosten und niedrig

en Erträgen die Folge. Daher sollte man eine Zwangsversteigerung vermeiden.
Zum Anderen ist der freie Verkauf zu nennen. Zunächst muss der Insolvenzverwalter die Zustimmung des Gläubigerausschusses einholen. Dies wird aufgrund der Mehrung der Masse meist unproblematisch ist. Wichtig ist es nur aus Gründen der Vermeidung von Schadensersatzpflichten diese Zustimmung abzuwarten.
Aber selbst bei einem freihändigen Verkauf von guten Immobilien ist dies kein Selbstläufer. Meist handelt es sich auch um Gewerbeimmobilien, die sich nicht von alleine verkaufen lassen. Vor allem, wenn es schnell gehen soll, wittern gewiefte Käufer ein Schnäppchen.
Immobilienwert bestimmen
Jetzt kommt es drauf an, den genauen Immobilienwert zu kennen. Damit der Verkaufspreis nicht zu hoch oder zu niedrig angesetzt wird. Ein Immobilien Wertgutachten im Insolvenzverfahren ist der Garant dafür, dass das die Immobilie zeitnah und zum vollen Wert verkauft wird.
Gleichzeitig sichert sich der Insolvenzverwalter gegenüber den Gläubigern ab, die meinst doch gerne ein bisschen mehr gesehen hätten.
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