Immobilienbewertung (Immobiliengutachten) im Oberbergischen
Sie benötigen eine Immobilienbewertung (Immobiliengutachten) im Oberbergischen Kreis, dann sind Sie bei mir richtig. Ich bin zertifizierter Immobiliensachverständiger und kann Ihnen somit den genauen Wert Ihrer Immobilie ermitteln.
Gründe für ein Immobiliengutachten im Oberbergischen
Sie benötigen mein Immobiliengutachten falls der Steuerbescheid nach einer Immobilienerbschaft zu hoch ausfällt. Ferner im Vorfeld einer Schenkung von Immobilien oder wenn bei einer Scheidung Immobilien zum Vermögen gehören. Betreuer benötigen eine Immobilienbewertung für das Betreuungsgericht. Bei Insolvenzen werden Immobiliengutachten gebraucht, um der Verkaufserlös abzusichern. Darüber hinaus für Unternehmen, wenn Sie stille Reserven freilegen wollen oder Immobilien übertragen werden sollen.
Sie können sich Ihre Immobilie auch verrenten lassen.
Immobilienbewertung im Oberbergischen
Immobilienbewertung (Immobiliengutachten) im Oberbergischen, sogenannte Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB müssen gerichtsfest sein. Sie müssen den Ansprüchen der Finanzämter und der Gerichte standhalten, da der Gesetzgeber und die Aufsichtsbehörden heute besonders hohe Anforderungen an die Gutachten stellen. Bei zertifizierten Sachverständigen wird die Einhaltung dieser Anforderungen aufgrund unserer besonderen Qualifikation von den Behörden unterstellt.
Meine Zertifizierung gilt auch für gewerbliche Immobilien aller Art, folglich schreibe ich regelmäßig im Oberbergischen Immobilienbewertungen bei Unternehmensübertragungen, Unternehmensverkäufen oder zur Entscheidungshilfe bei unternehmerischen Entscheidungen.
Ich schreibe eine Immobilienbewertung (Immobiliengutachten) im Oberbergischen. Demzufolge erhalten Sie bei mir ein Gutachten für ein klassisches Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung, aber auch für Mehrfamilienhäuser oder ganze Wohnsiedlungen, Hofanlagen im Außenbereich, für Bürohäuser und Bürostandorte, sowie Wohn- und Geschäftshäuser, ferner gewerbliche Anlagen aber auch über Hotels und Gaststätten.
Der Oberbergische Landkreis
Der Oberbergische Landkreis grenzt im Westen an den Rheinisch-Bergischen Kreis, im Norden an die kreisfreien Städte Remscheid und Wuppertal sowie an den Ennepe-Ruhr-Kreis, im Osten an den Märkischen Kreis und an den Kreis Olpe, im Süden an den Landkreis Altenkirchen im Bundesland Rheinland-Pfalz und im Südwesten an den Rhein-Sieg-Kreis.
Zum Oberbergischen gehören die Städte Bergneustadt, Gummersbach, Hückeswagen, Radevormwald, Waldbröl, Wiehl und Wipperfürth sowie die Gemeinden Engelskirchen, Lindlar, Marienheide, Morsbach, Nümbrecht und Reichshof.
Ich schreibe Immobilienbewertungen (Immobiliengutachten) im Oberbergischen über das klassische Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung, über Mehrfamilienhäuser oder ganze Wohnsiedlungen. Ferner Immobiliengutachten von Büros und Bürostandorte, Wohn- und Geschäftshäuser, gewerblichen Anlagen zum Beispiel über Hotels und Gaststätten gehören auch dazu.
Gerichte, Behörden oder Finanzämtern stellen hohe Ansprüche an Verkehrswertgutachten im Oberbergischen. Das Gesetz sieht diese hohen Ansprüche bei zertifizierten Sachverständigen nach DIN EN ISO/IEC 17024 als erfüllt an. Diese werden durch jahrelange Tätigkeit, Gutachtennachweise und jährlichen Fortbildungen regelmäßig durch ihre Zertifizierungsstellen geprüft.
Ich freue mich über Ihren Auftrag, rufen Sie jetzt an. Die Telefonnummer meines entsprechenden Büros finden Sie rechts oder bei Handys ganz unten.