Immobilienbewertung (Immobiliengutachten) im Rheinisch-Bergischer Kreis
Sie benötigen eine Immobilienbewertung (Immobiliengutachten) im Rheinischbergischen, dann sind Sie bei mir richtig. Ich bin zertifizierter Immobiliensachverständiger und kann Ihnen somit den genauen Wert Ihrer Immobilie ermitteln.
Gründe für ein Immobiliengutachten im Rheinischbergischen
Sie benötigen mein Immobiliengutachten falls der Steuerbescheid nach einer Immobilienerbschaft zu hoch ausfällt. Ferner im Vorfeld einer Schenkung von Immobilien oder wenn bei einer Scheidung Immobilien zum Vermögen gehören. Betreuer benötigen eine Immobilienbewertung für das Betreuungsgericht. Bei Insolvenzen werden Immobiliengutachten gebraucht, um der Verkaufserlös abzusichern. Darüber hinaus für Unternehmen, wenn Sie stille Reserven freilegen wollen oder Immobilien übertragen werden sollen.
Wenn Sie keine Erben haben, können Sie sich Ihre Immobilie auch verrenten lassen.
Immobilienbewertung im Rheinischbergischen
Immobilienbewertung (Immobiliengutachten) im Rheinisch-Bergischer Kreis, sogenannte Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB müssen gerichtsfest sein. Sie müssen den Ansprüchen der Finanzämter und der Gerichte standhalten, da der Gesetzgeber und die Aufsichtsbehörden heute besonders hohe Anforderungen an die Gutachten stellen. Bei zertifizierten Sachverständigen wird die Einhaltung dieser Anforderungen aufgrund unserer besonderen Qualifikation von den Behörden unterstellt.
Meine Zertifizierung gilt auch für gewerbliche Immobilien aller Art, folglich schreibe ich regelmäßig im Rheinischbergischen Immobilienbewertungen bei Unternehmensübertragungen, Unternehmensverkäufen oder zur Entscheidungshilfe bei unternehmerischen Entscheidungen.
Demzufolge erhalten Sie bei mir ein Gutachten für ein klassisches Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung, aber auch für Mehrfamilienhäuser oder ganze Wohnsiedlungen, Hofanlagen im Außenbereich, für Bürohäuser und Bürostandorte, sowie Wohn- und Geschäftshäuser, ferner gewerbliche Anlagen aber auch über Hotels und Gaststätten.
Das Rheinischbergische Land
Der Rheinisch-Bergische Kreis liegt im Süden von Nordrhein-Westfalen. Er grenzt im Westen an Köln und Leverkusen sowie den Kreis Mettmann, im Norden an Solingen und Remscheid, im Osten an den Oberbergischen Kreis und im Süden an den Rhein-Sieg-Kreis.
Der Kreis bildet die Nahtstelle zwischen dem Rheinland und dem Bergischen Land und gehört geographisch zum Rheinischen Schiefergebirge. Vom Rhein her steigt das Land nach Osten hin an. Seinen höchsten Punkt hat der Kreis bei Kleine Heckberg nahe Federath. Der niedrigste Punkt befindet sich in Leichlingen im Tal der Wupper.
Der Kreis hat bei einer Fläche von 438 km² mit einer Nord-Süd-Ausdehnung von ca. 33 km und einer Ost-West-Ausdehnung von ca. 26 km. Der Mittelpunkt des Rheinisch-Bergischen Kreises liegt an der Zwergenhöhle Herrenstrunden, seine Kreisstadt ist Bergisch Gladbach. Weitere Städte sind Burscheid, Kürten, Leichlingen (Rheinland), Odenthal, Overath, Rösrath und Wermelskirchen.
Jedes Jahr im Herbst finden in Bergisch Gladbach die Bergischen Bautage statt. Auch die Kreisverwaltung beteiligt sich an dieser Publikumsmesse rund ums Bauen und Wohnen.
Immobilienbewertung Wiedenbeck
Gerichte, Behörden oder Finanzämtern stellen hohe Ansprüche an Verkehrswertgutachten im Rheinischbergischen. Das Gesetz sieht diese hohen Ansprüche bei zertifizierten Sachverständigen nach DIN EN ISO/IEC 17024 als erfüllt an. Daher werden diese durch jahrelange Tätigkeit, Gutachtennachweise und jährlichen Fortbildungen regelmäßig durch die Zertifizierungsstellen geprüft.
Ich freue mich über Ihren Auftrag, rufen Sie jetzt an. Die Telefonnummer meines entsprechenden Büros finden Sie rechts oder bei Handys ganz unten.