Ich helfe Ihnen bei Scheidung, Schenkung oder Erbschaft mit einer Immobilienbewertung und einem präzisen und transparenten Immobiliengutachten, das alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt.
Das ist der Schlüssel zur Anerkennung durch das Finanzamt und zu einer fairen steuerlichen Behandlung.
Immobilienbewertung und Immobiliengutachten für das Finanzamt:
fundiert, individuell, rechtssicher!
– Ihr Wolfram Wiedenbeck –
Ihr vertrauenswürdiger Partner für Immobilienbewertungen:
zertifiziert, objektiv, unparteiisch
WIEDENBECK IMMOBILIENBEWERTUNG begutachtet, prüft und bewertet Immobilien in den Regionen Köln, Rheinland, Norddeutschland und Heidelberg und ist Ihr wichtigster Ansprechpartner bei Erbschaft, Schenkung und Scheidung.
Egal, ob Sie ein Verkehrswertgutachten, ein Bodengutachten für Grundstücke oder ein Schiedsgutachten benötigen, bei uns sind Sie genau richtig. Unsere Gutachten haben vor dem Finanzamt Bestand und sind vor Gericht zugelassen, denn WIEDENBECK IMMOBILIENBEWERTUNG ist von akkreditierter Stelle offiziell zertifiziert. Kurz gesagt: Was WIEDENBECK IMMOBILIENBEWERTUNG sagt, das gilt! Dabei haben wir uns, neben Wohn und Gewerbeimmobilien, besonders auf die Bewertung von Spezialimmobilien fokussiert. Dazu zählen u.a. Hotels, Gastronomieobjekte und Industrieanlagen.
Setzen Sie auf die Kompetenz und langjährige Erfahrung von WIEDENBECK IMMOBILIENBEWERTUNG – für Ergebnisse, die überzeugen und Bestand haben. Vertrauen Sie uns Ihre Immobilienbewertung an und profitieren Sie von unserer Expertise und unserem Engagement.
Wir erstellen für Sie:
Verkehrswertgutachten von Immobilien
Verkehrswertgutachten sind wichtig für eine präzise Wertermittlung von Immobilien und bei Erbschaften, Schenkungen oder Vermögensübergängen gesetzlich vorgeschrieben.
Bodengutachten von Grundstücken
Mein Büro bietet Bodengutachten von Grundstücken an, um eine ganzheitliche Objektbewertung zu ermöglichen. Im Boden oder Grundwasser können Altlasten oder Kontaminationen vorhanden sein, die den Wert eines Grundstücks beeinflussen können.
Schiedsgutachten bei Streitigkeiten
Immobilien-Schiedsgutachten werden beauftragt, um Kosten und Zeit bei Streitigkeiten über Immobilien zu sparen.
Anlässe und Gutachtengründe
Immer dann, wenn jemand eine Immobilie erbt, erhält er Post vom Finanzamt. Denn erben oder schenken ist in Deutschland steuerpflichtig und das Finanzamt schätzt den Wert der Immobilie immer zu seinen Gunsten.
Jetzt kommt § 198 Bewertungsgesetz ins Spiel: „Als Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts kann regelmäßig ein Gutachten des zuständigen Gutachterausschusses im Sinne der §§ 192 ff. des Baugesetzbuchs oder von Personen, die von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle als Sachverständige oder Gutachter für die Wertermittlung von Grundstücken bestellt oder zertifiziert worden sind, dienen.“
Auch eine Erbengemeinschaft benötigt, unabhängig ob einig oder zerstritten, ein Verkehrswertgutachten zusätzlich zur gerechten Vermögensaufteilung.
Ähnlich verhält es sich bei einer Immobilienschenkung, nur dass der Schenkungsvertrag hier so gestaltet werden kann, dass sowohl der Schenkende als auch der Beschenkte jeweils für sich den maximalen Vorteil herausholen kann.
Bei einer Scheidung mit gemeinsamer Immobilie kann ein Schiedsgutachten als verbindliche Grundlage für die Ermittlung des Immobilienwerts dienen, um die Aufteilung des Vermögens zu klären. Das Honorar für das Gutachten ist im Vergleich zu möglichen finanziellen Auswirkungen gering. Eine Schiedsgutachtenabrede und die Beauftragung eines unabhängigen Gutachters sind jedoch notwendig, um eine bindende Wirkung des Gutachtens sicherzustellen. Das Schiedsgutachten kann auch in gerichtlichen Streitigkeiten als verbindliche Grundlage dienen und hohe Kosten für Anwälte und Gericht sparen.
Im Rahmen einer Betreuung kann es notwendig sein, die Immobilie des Betroffenen zu verkaufen, um das Vermögen zu sichern und im besten Interesse des Betroffenen zu handeln. Dabei muss der Betreuer einen Antrag beim Betreuungsgericht stellen und eine Entscheidung begründen. Um den marktgerechten Wert der Immobilie zu ermitteln, wird ein Verkehrswertgutachten von einem unabhängigen Gutachter erstellt und dem Gericht vorgelegt. Wichtig ist, dass der Verkaufspreis angemessen und marktgerecht ist.
Verkauft man sein Haus auf Rentenbasis, erhält man den Kaufpreis in Raten und bleibt im Haus wohnen ohne Miete zahlen zu müssen. Auch ein lebenslanges Wohnrecht und Nießbrauch kann vereinbart werden. Vor der Entscheidung bekommen Sie ein Verkehrswertgutachten um den Wert der Immobilie zu ermitteln und die Höhe der lebenslangen Rente zu berechnen. Der Verkauf erfolgt über einen Makler zum besten Preis. So kann man seine Träume verwirklichen und eine verbesserte Rente erhalten.
Ein Insolvenzverwalter hat oft die Aufgabe, Immobilien aus der Konkursmasse zu verkaufen. Dabei wird oft auf den freihändigen Verkauf gesetzt. Doch wer auf Nummer sicher gehen will, sollte eine Immobilienbewertung im Insolvenzverfahren durchführen lassen.
Für die Abschreibung von Gebäuden, die Einkünfte generieren, gelten feste Prozentsätze von 2-4%, die unabhängig vom Alter und der tatsächlichen Nutzungsdauer des Gebäudes sind. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen die Abschreibung an die tatsächliche Nutzungsdauer angepasst werden kann. Ein Gutachten eines Sachverständigen für Immobilienbewertung und eines Bausachverständigen für Schäden an Gebäuden ist erforderlich. Die Rest- und Gesamtnutzungsdauer der ImmoWertV sind nicht geeignet für den Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer.
Für die Abschreibung von Gebäuden gemäß §7 des Einkommensteuergesetzes muss der Kaufpreis beim Grundstückskauf in Boden- und Gebäudewert aufgeteilt werden. Aufteilungsmethoden des Finanzamtes sind nicht immer genau genug und können angefochten werden. Bei Zweifeln kann ein Verkehrswertgutachten von einem zertifizierten Sachverständigen helfen, die korrekte Aufteilung sicherzustellen.
Sehen Sie hier einen Auszug unserer Referenzen
WIEDENBECK IMMOBILIENBEWERTUNG blickt auf eine lange und erfolgreiche Unternehmenstätigkeit zurück und hat im Laufe der Jahre Gutachten für eine Vielzahl von Kunden zu den unterschiedlichsten Objekten erstellt. Zu den Auftraggebern zählen Erbengemeinschaften sowie private und gewerbliche Eigentümer, die die Expertise und Zuverlässigkeit des Unternehmens schätzen.
- Mehrfamilienhäuser: Von kleinen Wohnanlagen bis hin zu großen Apartmentkomplexen.
- Gewerbeobjekte: Eine breite Palette von Bürogebäuden, Lagerhallen bis hin zu spezialisierten Industrieanlagen.
- Hotels und Gaststätten: Vom kleinen Gasthof, über diverse Gastronomie wie z.B. eine Pizzeria, bis zum luxuriösen Hotelkomplex.
- Zu den besonderen Objekte zählt neben einem Wasserschloss, als historisches Anwesen mit besonderem Charme und einzigartigen Anforderungen, auch die Begutachtung und Wertermittlung eines Aluminiumwerkes, sowie die Bewertung eines Immobilienobjektes mit einer darin ansässigen Bank mit spezifischen Sicherheits- und Nutzungsanforderungen.
Sehen Sie hier einige unserer Referenzen.
Kunden
Erfahrung
in Deutschland
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Das sollten Sie bei einer Immobilienbewertung für das Finanzamt beachten:
Die Verkehrswertermittlung von Immobilien ist gesetzlich geregelt und findet ihre Grundlage in § 194 des Baugesetzbuches (BauGB). Dabei muss eine Immobilienbewertung für Experten nachvollziehbar und für Laien verständlich sein, um ein fundiertes Ergebnis zu erzielen.
Ein Immobiliengutachten ist eine individuelle Urkunde, die Aufschluss über den Wert und Zustand einer Immobilie gibt. Gerichte, Behörden und Finanzämter stellen hohe Ansprüche an eine Immobilienwertermittlung, da diese unter anderem für erbschaftssteuerliche Belange, gerechte Erbaufteilungen oder Scheidungen unabdingbar ist.
Für eine korrekte Immobilienbewertung werden unter anderem von akkreditierter Stelle zertifizierte Immobiliensachverständige nach der DIN EN ISO/IEC 17024 herangezogen. Diese erfüllen die hohen Anforderungen, die von Gesetzgeber und Institutionen gestellt werden, um ein fachlich fundiertes und präzises Immobiliengutachten zu erstellen.
Aufrund meiner Zertifizierung trage ich den Titel:
Zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung – Marktwertermittlung von Immobilien (EIPOSCERT), gem. DIN EN ISO/IEC 17024.