Immobilienbewertung (Immobiliengutachten) im Raum Köln, Aachen und Norddeutschland

Ich helfe Personen, die bei einer Immobilienbewertung ein genaues Immobiliengutachten benötigen.

Sie benötigen eine Immobilienbewertung

Das sollten Sie bei einem Immobiliengutachten beachten

  • die Verkehrswertermittlung ist nach § 194 BauGB gesetzlich geregelt
  • eine Immobilienbewertung muss für den Fachmann nachvollziehbar und den Laien verständlich sein
  • Immobiliengutachten sind individuelle Urkunden
  • Gerichte, Behörden oder Finanzämtern stellen hohe Ansprüche an eine Immobilienwertermittlung
  • diese hohen Ansprüche werden bei zertifizierten Immobiliensachverständigen nach DIN EN ISO/IEC 17024 per Gesetz als vorhanden angesehen.
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Welche Immobilienbewertung (Immobiliengutachten) für was?

Verkehrswertgutachten

  • bei einer Scheidung (z.B. zur Ermittlung des Zugewinns bei Immobilien)
  • für Finanzbehörden und gegen Steuerbescheide (z.B. wegen der Erbschaftsteuer)
  • bei Erbauseinandersetzungen und Erbstreitigkeiten
  • vor Gericht (z.B. Vormundschaftsgericht Köln)
  • bei Kreditinstituten zur Beleihung von Immobilien
  • bei komplexen Vermögensumschreibungen / Vermögensübergängen
  • als Immobilien Schiedsgutachten
  • unterstützend bei Verkaufsverhandlungen
  • und vielen anderen Zwecken.
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Marktwertschätzung

  • zur eigenen Vermögensbewertung der Immobilie
  • Wertermittlung zur Unterstützung bei Kaufverhandlungen von Eigenheimen und Eigentumswohnungen
  • zur Feststellung der Versicherungssumme

mündliche Einschätzung

  • bei Kaufentscheidungen von Immobilien zur Eigennutzung
  • wenn Sie noch unsicher sind
  • noch was über den Zustand der Immobilie wissen möchten
  • um ein gutes Gefühl zu haben

Bodengutachten

  • bei Qualitätsprüfung
  • bei Verdacht auf Altlasten

Ich freue mich über Ihren Auftrag, rufen Sie jetzt unter +49 221 99 20 93 26 an.

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