Immobiliengutachter für Köln & ganz NRW

Ihr Spezialist für Wertgutachten bei Erbschaft oder Schenkung

Porträt Wolfram Wiedenbeck Gutachter, Inhaber und Ansprechpartner für Immobilienbewertungen anerkannt durch das Finanzamt

Zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung

Wolfram Wiedenbeck

Immobiliengutachter mit über 1.020 zufriedenen Kunden
Zertifiziert durch eine nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierte Zertifizierungsstelle
Wertermittlung von Häusern, Wohnungen, Grundstücken & Gewerbeimmobilien
Gutachten für steuerliche & rechtliche Zwecke geeignet
Siegel Zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung – Marktwertermittlung von Immobilien (EIPOSCERT), gem. DIN EN ISO/IEC 17024

Vertrauen Sie auf die Erfahrung meiner zufriedenen Kunden

WIEDENBECK IMMOBILIENBEWERTUNG ist Ihr wichtigster Ansprechpartner bei Erbschaft oder Schenkung.

Deutschlandweit tätig • Büros in Köln und Hamburg

Rufen Sie mich an bei …

  • unklarem Immobilienwert
  • Vorliegen des Feststellungsbescheids – der Wert wirkt zu hoch, der Einspruch läuft
  • Ermittlung des Verkehrswerts für den Erbschein
  • Erbschaftsstreitigkeiten
  • Berechnung von Pflichtteils- oder Zugewinnausgleichsansprüchen
  • Trennung von Betriebsvermögen und Privatvermögen

Wertermittlung für geerbte Immobilien

Im Erbfall nimmt das Finanzamt die Wertermittlung mittels Stan­dard­ver­fah­ren und nach festen Rechenmodellen vor. Dabei können individuelle Besonderheiten nur eingeschränkt berücksichtigt werden. Die Folge ist in vielen Fällen eine zu hoch angesetzte Steuerforderung (Erbschaftsteuer). Liegt der tatsächliche Immobilienwert niedriger, kann dieser mit einem qualifizierten Verkehrswertgutachten nachgewiesen werden.

Wertermittlung für geschenkte Immobilien

Ähnlich wie bei einer Erbschaft verhält es sich bei einer Schenkung. Auch diese unterliegt der Steuer, in diesem Fall der Schenkungsteuer. Und auch hier kann ein zu hoch angesetzter Immobilienwert mittels eines Gutachtens korrigiert und so die Schenkungsteuer reduziert werden.

Hinweis: Kommt es zu Streitigkeiten innerhalb einer Erbengemeinschaft, kann ein Schiedsgutachten helfen. Dabei übernimmt ein unabhängiger Sachverständiger die Immobilienbewertung, wodurch sich ein langer und teurer Rechtsstreit oft vermeiden lässt.

In 4 Schritten zu Ihrer Immobilienbewertung:

Häufige Fragen zur Wertermittlung von Immobilien bei Erbschaft oder Schenkung

Für Erbschaft- oder Schenkungsteuer nimmt das zuständige Finanzamt die Immobilienbewertung mittels drei Stan­dard­ver­fah­ren nach dem Bewertungsgesetz vor: Dem Vergleichswertverfahren, dem Ertragswertverfahren und dem Sachwertverfahren.

Das kann häufig zu einer zu hoch angesetzten Steuerforderung führen. Ein Verkehrswertgutachten durch einen zertifizierten Sachverständigen kann den steuerlichen Wert der Immobilie und damit auch die angesetzte Steuerforderung korrigieren.

Für die Gebühren eines Erbscheins ist der Wert des Nachlasses maßgeblich. Das Nachlassgericht stützt sich dabei in der Regel auf die Angaben der Erben und die eingereichten Unterlagen. Ist der Wert einer zum Nachlass gehörenden Immobilie unklar, kann eine fachkundige Wertermittlung sinnvoll sein.

Der Wert einer geerbten Immobilie wird in der Regel anhand von Faktoren wie der Lage, Grundstücks- und Wohnfläche, Gebäudezustand und der aktuellen Marktsituation zum Zeitpunkt des Erbfalls ermittelt. Für steuerliche oder rechtliche Zwecke kann ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten erforderlich sein.

Zur Wertermittlung einer Immobilie schafft ein Verkehrswertgutachten eine belastbare Grundlage für steuerliche, rechtliche und private Entscheidungen. Der Sachverständige, der das Gutachten erstellt, gibt eine fundierte Einschätzung des tatsächlichen Wertes Ihrer Immobilie.

Die Kosten eines Verkehrswertgutachtens richten sich nach Art und Wert der Immobilie. Nach einem kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch erhalten Sie ein transparentes und auf Ihre Immobilie abgestimmtes Angebot von uns.

Wolfram Wiedenbeck und Paulina Antas, Sachverständige für Immobilienbewertung bei Erbschaft und Schenkung
Erste Einschätzung –
unverbindlich prüfen lassen.
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