Ein Verkehrswertgutachten ist ein wichtiges Instrument, um den tatsächlichen Wert einer Immobilie zu ermitteln, insbesondere in Fällen von Erbschaften, Schenkungen und Erbstreitigkeiten oder bei komplexen Vermögensübergängen, wo ein genauer Wert der Immobilie erforderlich ist. Hier ist das Verkehrswertgutachten gesetzlich vorgeschrieben und darf von einem Sachverständigen, der von akkreditierter Stelle international nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert ist, wie ich, erstellt werden. Es gibt verschiedene Arten von Immobiliengutachten, aber das Verkehrswertgutachten ist das einzige, das den Anforderungen im Zusammenhang mit Ihrem Vermögen gerecht wird.
Das Gutachten beginnt mit einer Innen- und Außenbesichtigung der Immobilie, um den baulichen Zustand und den allgemeinen Zustand des Grundstücks zu beurteilen. Im Rahmen der Bewertung der Bausubstanz werden auch herkömmliche Bauschäden und Instandhaltungs- und Reparaturbedarf bewertet. Eine detaillierte Beschreibung der Immobilie und des Grundstücks dient dazu, den Zustand der Immobilie und ihre Bewertung zu dokumentieren.
Die Bewertung erfolgt anhand verschiedener Verfahren und Einflussfaktoren, wie z.B. dem Bodenrichtwert und der Marktsituation. In der Regel werden auch Analysen des Marktes und aller relevanten Behörden durchgeführt. Ein Verkehrswertgutachten beinhaltet auch eine Ermittlung des aktuellen, marktüblichen Verkehrswertes der Immobilie. Dabei werden auch die Veränderungen der Marktsituation und der Wertentwicklung der Immobilie berücksichtigt.
In einigen Fällen ist ein Bauschadengutachten erforderlich, um komplexe Schäden oder aufwändigen Instandhaltungsstau zu bewerten. Hierfür wird ein spezialisierter Fachmann beauftragt, der den Schaden bewertet und eine Empfehlung zur Instandsetzung gibt.
Die Bearbeitungszeit für ein Verkehrswertgutachten variiert je nach Komplexität der Immobilie und beträgt durchschnittlich 2-3 Monate nach Vorliegen aller notwendigen Unterlagen. Es sei darauf hingewiesen, dass bestimmte Leistungen, wie z.B. die Funktionsprüfung technischer Anlagen oder die Nachforschung zu Baugrund und möglichen Altlasten, nicht im Gutachten enthalten sind. Diese Leistungen müssen separat beauftragt werden.