Marktwertschätzung von Immobilien
Eine Marktwertschätzung von Immobilien dient zur überschlägigen Wertermittlung von Standard-Ein-/Zweifamilienhäuser und Standard-Eigentumswohnungen. Nicht unter Standard fallen Immobilien mit eingetragenen Rechten und Belastungen in Abt. II des Grundbuchs oder Baulasten. Ebenso sind Marktwertschätzungen bei Schäden über das übliche Maß (z.B. Sanierungen oder Abriss) hinaus nicht möglich.
Die Marktwertschätzung von Immobilien ist ein Formulargutachten von ca. 5 Seiten. Es entspricht in den wesentlichen Punkten der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV), der Wertermittlungsrichtlinie (WertR) und der Sachwertrichtlinie (SW-RL). Auf eine ausführliche Beschreibung wird in der Marktwertschätzung von Immobilien jedoch verzichtet, sie enthält aber alle wesentlichen und notwendigen Angaben zum Grundstück und den baulichen Anlagen.
Die Marktwertschätzung von Immobilien umfasst folgende Leistungen:
- Ortstermin mit einer Innen- und Außenbesichtigung des Bewertungsobjekts
- kurze Fotodokumentation
- augenscheinliche Beurteilung der Bausubstanz
- stichpunktartige Beschreibung der dominierenden Merkmale der Immobilie
- stichpunktartige Beschreibung der wesentlichen Grundstücksdaten
- Überprüfung von Flächenangaben
- Bodenwertermittlung
- pauschale Bewertung von Bauschäden und des Instandhaltungsstaus
Nicht im Leistungsumfang enthalten sind:
- eine Funktionsprüfung von technischen Anlagen
- eine Recherche bezüglich Baugrund und möglichen Altlasten, hierfür ist ein Bodengutachten erforderlich.
- eine Prüfung der formellen und materiellen Legalität des Bewertungsobjektes
Die Bearbeitungszeit ist je nach Objekt unterschiedlich und beträgt 5 bis 10 Werktagen nach dem Ortstermin, sofern alle notwendigen Unterlagen vorliegen.
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