Die Gebäude im hinteren Grundstückbereich entsprechen dem baujahrestypischen Massivbaustandard für Industriehallen. Die Gebäudewände dieser Gebäude weisen an verschiedenen Stellen Flächen auf, an welchen provisorisch Mauerwerksteile ergänzt wurden. (siehe Gebäude 6). Teile der Gebäude wurden eher aus praktischen Gesichtspunkten aufgrund der damaligen Nutzung ohne Rücksicht auf die bestehenden Fassaden und die Grundrissstruktur angebaut und aufgestockt . Diese Anbauten entsprechen auch zur Errichtungszeit nicht den anerkannten Regeln der Technik.