Einkünftekorrektur bei Teilwertabschreibung unbesicherten Konzerndarlehens: BFH hätte EuGH anrufen müssenDas Bundesverfassungsgericht hat das Urteil des Bundesfinanzhofs zur Einkünftekorrektur der Teilwertabschreibung eines ausgefallenen unbesicherten Konzerndarlehens nach § 1 AStG aufgehoben und die Sache zurückverwiesen. Der BFH habe seine Pflicht zur Vorlage an den Europäischen Gerichtshof und damit das Recht auf den gesetzlichen Richter nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt. Vollständiger Artikel bei Beck-Online |