Einkünftekorrektur bei Teilwertabschreibung

Einkünftekorrektur bei Teilwertabschreibung unbesicherten Konzerndarlehens: BFH hätte EuGH anrufen müssen

Das Bundesverfassungsgericht hat das Urteil des Bundesfinanzhofs zur Einkünftekorrektur der Teilwertabschreibung eines ausgefallenen unbesicherten Konzerndarlehens nach § 1 AStG aufgehoben und die Sache zurückverwiesen. Der BFH habe seine Pflicht zur Vorlage an den Europäischen Gerichtshof und damit das Recht auf den gesetzlichen Richter nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt.

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