Scheidung mit Immobilie

Ihnen steht eine Scheidung mit Immobilie bevor? Ihnen stellt sich die Frage, was ist unsere gemeinsame Immobilie wert und wie hoch ist der Zugewinn?

Was Sie dazu benötigen ist ein Immobilien Wertgutachten. Damit wird der Wert Ihrer Immobilie heute und zum Zeitpunkt der Eheschließung bestimmt. In diesem Fall kann nur ein  Verkehrswertgutachten, den Immobilienwert genau bestimmen. Dieses kann ich Ihnen auch als für beide Seiten verbindliches Schiedsgutachten erstellen.

Für Sie ist jetzt wirklich wichtig, dass der Wert der Immobilien genau und richtig festgestellt wird. Dabei kommt es besonders auf die Qualifikation des Sachverständig

Scheidung mit Immobilien

en an, denn ein Wert der um 10, 15 oder 20.000 Euro falsch liegt, wäre für einen der Partner ein enormer Vermögensschaden. Das Honorar für das Gutachten fällt dagegen ziemlich gering aus.

Sind Sie sich einig?

Sofern Sie sich auf eine gütliche Trennung geeinigt haben und die Berechnung des Zugewinns keine Rolle spielt, kann ich Ihnen eine kostengünstiges Wertgutachten in Form einer Marktwertschätzung anbieten. Diese ist allerdings vor Gericht nicht verwendbar und kann kein Schiedsgutachten ersetzen.

Die Wertschätzung kann auch schon zur Klärung der Vermögenswerte während des Trennungsjahrs dienen. Sind beide Eigentümer der Immobilie, so kann vor der Scheidung keiner der Partner einen Verkauf allein betreiben. Sind sich beide Partner über den Verkauf der Immobilie einig, sollte Sicherheit in der Frage der Kaufpreishöhe bestehen.

Sie sind sich nicht einig?

Oftmals sieht der andere Partner bei einer Scheidung mit Immobilie den Wert des Hauses oder der Wohung aus unterschiedlichen Gründen anders. Hier kann Ihnen nur ein Verkehrswertgutachten helfen, den anderen Partner vom tatsächlichen Immobilien Verkehrswert zu überzeugen oder Ihre eigne Position gegenüber dem Gericht darzulegen.

Gerichtsgutachten sind teuer. Schiedsgutachten helfen vor teuren Gebühren!

Sind Sie zudem noch zerstritten?

Wenn Sie sich völlig zerstritten haben und nur noch über Anwälte miteinander kommunizieren, kann eine Scheidung mit Immobilie ziemlich teuer werden und im schlimmsten Fall kann es zur Teilungsversteigerung der Immobilie kommen. Das bedeutet, dass die unteilbare Immobilie in einer Teilungsversteigerung versteigert und in Geld umgewandelt wird. Diese Geld ist dann teilbar. Es droht, von den Anwalts- und Gerichtskosten abgesehen, vor allem ein hoher Verlust durch einen „Verkauf“ unter Wert. Auch wenn eine Teilungsversteigerung die Ausnahme ist, auf jeden Fall läuft es meist auf eine gerichtliche Feststellung des Immobilienwerts hinaus. Am Ende zahlen beide Partner viel Geld für Gericht und Anwälte. Das muss nicht sein!

Sie können Ihren Anwalt beauftrage, eine gerichtliche Feststellung des Immobilienwerts zu vermieden, indem Sie sich dem Schiedsspruch eines Immobiliensachverständigen unterwerfen. Sie können zusammen mit Ihrem Ehepartner oder Ihre Anwälte bitten, mich als Schiedsgutachter mit der Erstellung eines verbindlichen, gerichtstauglichen Immobiliengutachten (Verkehrswertgutachten) zu beauftragen. In diesem Fall ersetzt das Schiedsgutachten nach BGB (§§ 315 – 319) das Gericht. Voraussetzung für die bindende Wirkung des Schiedsgutachtens ist eine gültige Schiedsgutachtenabrede und die gemeinsame Bestellung von mir als Schiedsgutachter. Eine spätere Klage vor Gericht wird hierbei zuvor vertraglich unter den Parteien ausgeschlossen. Ein entsprechender Mustervertrag mit einem Auftrag zur Wertermittlung können Sie von mir bekommen.

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